Unsere
Kirchenvorstände
...leiten unsere Gemeinden. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre neu gewählt (zuletzt im Sommer 2021) und trifft die wichtigen Entscheidungen: Wofür wird Geld ausgegeben? Muss etwas renoviert werden? Wofür soll eine Kollekte gesammelt werden? Wann soll ein Fest stattfinden? Was soll in den Gemeinden passieren? Und wie kann eine gute Zusammenarbeit aussehen?
Die einzelnen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher haben bei diesen Entscheidungen auch stets ein Ohr am Puls der Gemeinde. Wenn es Anliegen gibt, werden diese auf den Sitzungen besprochen – diese sind grundsätzlich nicht öffentlich, damit alle Anliegen zur Sprache kommen können. Alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Aufgaben des Kirchenvorstands im Kirchenrecht