Trauerfeiern

Von Beginn an hat die christliche Gemeinde ihre Toten rituell bestattet. Diese Beerdigung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber dem Verstorbenen.

Im Mittelpunkt des Beerdigungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat und Gewissheit, dass auch wir im Tod nicht aus der Gemeinschaft mit Gott ausscheiden. Diese Gewissheit hat Christ*innen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht in schweren Stunden gegeben.

Bestattungsformen

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung im Sarg steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung etc. zur Seite. Bestatter geben hier Rat.

Das Bestattungsunternehmen kann auch den Kontakt zu uns herstellen.

Kirchliche Bestattung erfordert grundsätzlich die Kirchenmitgliedschaft.

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann nur in seelsorgerlich begründeten Ausnahmefällen auf Bitten der evangelischen Angehörigen eine kirchliche Bestattung stattfinden. Hier bitten wir um Verständnis - das ist ein sehr heikles Thema. Wer aus der Kirche austritt, verliert den Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Und schließlich treten Menschen nicht leichtfertig aus der Kirche aus, deswegen nehmen wir diese Willensentscheidung sehr ernst.

Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.

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